Informationen für den Trauerfall

Hier finden Sie einen ersten kleinen Überblick über die Rahmenbedingungen der Bestattungskultur in Deutschland.

Weitere und detailliertere Informationen dazu finden Sie in den Dateien am Ende jedes Abschnitts, die Sie sich herunterladen können.

 

Für den konkreten Trauerfall finden Sie hier außerdem zwei nützliche Leitfäden mit einem Überblick über die wichtigsten ersten Maßnahmen und für die Vorbereitung der weiteren Schritte:

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Leitfaden für den Trauerfall
Übersicht und Zeitplan für die wichtigestn Aufgaben, die Angehörigen nach einem Todesfall erfüllen müssen.
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Leitfaden für das Trauergespräch
Anregungen für das Gespräch zur Vorbereitung einer Trauerfeier
Leitfaden für das Trauergespräch.pdf
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Rechtliche Rahmenbedingungen

Im Trauerfall hilft Ihnen jeder Bestatter gerne durch den Paragraphendschungel und über die bürokratischen Hürden. Es ist jedoch nützlich zu wissen, was sie umgehend tun müssen, und dass sie auch ein paar Rechte haben:

  • Wenn eine Person zuhause verstirbt muss umgehend von denen, die als erstes davon Kenntnis erhalten, ein Arzt gerufen werden, der den Tod offiziell feststellt und bescheinigt.
  • Angehörige haben im Trauerfall in gewissem Umfang Anrecht auf Sonderurlaub.
  • Der Verstorbene darf zumeist für 36 Stunden nach Eintritt des Todes in seinem Zuhause verbleiben oder dort hingebracht werden, so dass man sich in vertrauter Umgebung von ihm verabschieden kann.
  • Nach zumeist 36 Stunden muss der Bestatter den Verstorbenen abholen. Jeder Transport muss in einem dafür vorgesehenen Fahrzeug stattfinden. Bei der Versorgung des Verstorbenen dürfen sich die Angehörigen jedoch auch beteiligen.
  • Die Bestattung oder Kremierung muss in einem Zeitfenster von meist 48 Stunden und 8 Tagen nach Feststellen des Todes erfolgen. Kein Verstorbener, auch nicht seine Asche, darf unbestattet bleiben.
  • In Deutschland muss in jedem Fall ein Sarg verwendet werden und es besteht Friedhofszwang. Bestattungen dürfen also nur auf speziell dafür vorgesehenen Flächen stattfinden.

Ausführlichere Informationen finden Sie hier:

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Informationen zu Vorschriften und Regelungen
Informationen zur Anzeigepflicht, Sonderurlaub im Trauerfall, Bestattungs- und Sargpflicht, zur Abholung durch den Bestatter und zum Friedhofszwang
Rechtslage in Deutschland.pdf
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Bestattungsarten

Die zwei Grundformen der Bestattung sind die Erd- und die Feuerbestattung. Die Erdbestattung ist allgemein die älteste bekannte Bestattungsform. Sie ist vor allem im katholisch geprägten Süden Deutschlands die am häufigsten gewählte Form der Beisetzung.

 

Daneben gibt es die Feuerbestattung. Sie ist in Europa die älteste belegbare Bestattungsform. Sie galt jedoch nach der Ausbreitung des Christentums bis ins letzte Jahrhundert als Bestattungsform der Heiden und wurde lange Zeit entsprechend selten praktiziert. Heute gibt es im Norden Deutschlands bereits mehr Feuer- als Erdbestattungen.

 

Auch für die Aschen Verstorbener gilt in Deutschland eine Bestattungs- und Friedhofspflicht. Ebenso wie für Erdbestattungen gibt es dafür Wahl- und Reihengräber, einige Friedhöfe haben Urnenwände (Kolumbarien) oder Urnenstelen.

 

Sowohl bei Erd- als auch bei Feuerbestattungen ist es möglich, eine anonyme Bestattung zu wählen, jedoch selten für Erdbestattungen (nicht jeder Friedhof bietet daher anonyme Grabstellen für Erdbestattungen). Anonyme Beisetzungen sind die kostengünstigste Form der Bestattung in Deutschland und eignen sich auch dann in besonderer Weise, wenn keiner der Hinterbliebenen für die Grabpflege sorgen kann.



Für die Aschen von Verstorbenen gibt es außerdem einige alternative Bestattungsmöglichkeiten. Eine Ausnahme vom Friedhofszwang gilt für die Seebestattung, die an Nord- und Ostsee durchgeführt werden kann (hierfür gibt es natürlich auch ganz klare rechtliche Regelungen). Auch eine Baumbestattung (auch Waldbestattung) ist in einigen ausgewiesenen Wäldern (FriedWald und RuheForst) und Waldfriedhöfen in Deutschland möglich.

 

Das Verstreuen der Aschen oder das Bestatten außerhalb der vorgeschriebenen Flächen ist in Deutschland nicht gestattet, weshalb viele deutsche Bestatter gute Kontakte zu unseren Nachbarn im Ausland pflegen. In Frankreich, Österreich und der Schweiz sind beispielsweise die Luftbestattung, und Naturbestattungen wie die Fels- oder Almwiesenbestattung möglich.

Weitere Möglichkeiten sind die Diamant- und die Weltraum- und Nachthimmelbestattung. Bei der Diamantbestattung werden kleine Teile der Asche eines Verstorbenen zu Diamanten gepresst. Bei der Weltraumbestattung wird ebenfalls ein kleiner Teil der Asche in einer Rakete in den Weltraum befördert. Beide Bestattungen sind sehr teuer und aufwendig. Die übrige Asche muss zusätzlich bestattet werden.

 

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, seinen Körper der Wissenschaft und der medizinischen Ausbildung zur Verfügung zu stellen. Diese Großzügigkeit gegenüber der Gesellschaft geht jedoch oft einher mit großen Belastungen für die Hinterbliebenen. Für eine Körperspende sollte man daher zu Lebzeiten eine entsprechende Willenserklärung verfassen und bereits die nötigen Verträge abschließen und seine Angehörigen darauf vorbereiten.

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

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Informationen zu verschiedenen Bestattungsarten
Informationen zu den möglichen Bestattungsarten in Deutschland und den angrenzenden Ländern.
Bestattungsarten.pdf
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Der Trauer Zeit geben

Der Abschied von einem Menschen ist für diejenigen, die ihm nahestanden, nicht mit der Beisetzung abgeschlossen. Die Trauer braucht Zeit ... und sie gehört zum Leben.

 

Es gibt daher in allen Kulturen Traditionen des Gedenkens, die der Trauer, dem Abschied und der ungebrochenen Verbundenheit mit unseren geliebten Verstorbenen einen Platz im Lauf des Lebens einzuräumen. So ist es ein weit verbreiteter Brauch, einige Zeit nach der Beisetzung eine Feier zum Andenken des Verstorbenen abzuhalten, so z. B. am Sonntag nach der Beisetzung, 40 Tage danach, am ersten Jahrestag des Todes etc.

 

In Deutschland gibt es außerdem je nach Bundesland verschiedene Feiertage, die dem Gedenken an die Verstorbenen gewidmet sind. Im katholischen Süden sind das der 1. und 2. November (Allerheiligen und Allerseelen) an denen die Menschen traditionell die Gräber ihrer Lieben besuchen und diese schmücken. Der entsprechende Feiertag der evangelischen Kirche ist der Sonntag vor dem 1. Advent, der Totensonntag bzw. Ewigkeitssonntag.

Auch wer keiner dieser Kirchen angehört und sich vielleicht auch überhaupt nicht als religiös bezeichnen würde kann diese Tag dazu nutzen, sie in Erinnerung an einen lieben Menschen und in Gemeinschaft mit anderen zu verbringen, die ebenfalls um diesen trauern.